Therapie gutartiger Erkrankungen

Neben der Behandlung maligner Erkrankungen hat die Strahlenanwendung traditionell auch einen festen Platz in der Therapie gutartiger Erkrankungen. Bei dieser Therapieform werden deutlich niedrigere Dosen als bei einer Tumorbehandlung eingesetzt, wodurch Nebenwirkungen ausgesprochen selten sind.

Die Wirkung dieser Therapie basiert vor allem auf der Auslösung antientzündlicher Reaktionen im bestrahlten Gebiet verbunden mit einer Hemmung oder Modulation von Autoimmunprozessen durch die Strahlenanwendung. Dadurch können beispielsweise bestehende Gelenkschmerzen gelindert oder vollständig beseitigt werden.

Als wichtigste Indikationen sind vor allem entzündliche und degenerative Erkrankungen zu nennen. Überlastung oder Fehlbelastungen von Gelenken können zu Veränderungen an Knochen, Sehnen und Gelenkknorpeln führen, welche oft mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen verbunden sind. Kann mit einer medikamentösen oder physiotherapeutischen Behandlung keine Besserung der Beschwerden erreicht werden, ist eine Bestrahlung der schmerzhaften Region zu erwägen.

Prognostisch bestimmend sind vor allem das Ausmaß der Gelenkveränderung aber auch die Dauer der Symptome. Nach den ersten Bestrahlungen kann es manchmal zu einer vorübergehenden Verstärkung der Symptome kommen. Dies wird allgemein als günstiges Zeichen für ein später gutes Ansprechen gewertet.

Die Beurteilung des Behandlungseffektes sollte frühestens nach 6–8 Wochen erfolgen. Bei noch bestehenden Restbeschwerden kann eine weitere Bestrahlungsserie durchgeführt werden.

Die folgende Übersicht fasst noch einmal die wichtigsten Indikationen zusammen:

  • aktivierte Arthrosen sämtlicher Gelenke
  • Insertionstendopathien (z.B.Tennis-/Golf-Ellenbogen)
  • Schultersteife
  • Fersensporn
  • Morbus Dupuytren
  • Morbus Ledderhose
  • Prophylaxe heterotoper Ossifikationen (vor Totalendoprothesenoperation)